UNFALL-VERSICHERUNG

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist eingeschränkt. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen umfangreichen Versicherungsschutz mit einer privaten Unfallversicherung.

Unfälle können jederzeit und überall passieren. 

Die Zahl der Unfälle ist groß. Allein in Deutschland ereignet sich alle paar Sekunden ein Unfall, das bedeutet, mehr als acht Millionen Unfälle pro Jahr. Ein großer Teil dieser Unfallopfer trägt Folge-/Dauerschäden davon.  Unfälle können jederzeit passieren. Ob am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr, beim Sport oder in der Freizeit, die Möglichkeit, einen Unfall zu erleiden, besteht überall. Gelegentlich verlaufen die Unfälle glimpflich. Oftmals endet ein Unfall aber auch tragisch, dauerhafte Schäden an Körper und Seele bleiben zurück. Anders als die private Unfallversicherung, die rund um die Uhr weltweit Versicherungsschutz bietet, leistet die gesetzliche Unfall-versicherung nur während der beruflichen Tätigkeit und den unmittelbaren Wegen zu und von der Arbeitsstätte einen Versicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet im Todes- und Invaliditätsfall grundsätzlich Rentenzahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Jahresarbeitsverdienst.

Bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen umfangreichen Schutz.Durch eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen umfangreichen Schutz. Die private Unfallversicherung sollte zu einer umfassenden Mitarbeiterfürsorge gehören, der Versicherungsschutz geht weit über den der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus. Durch eine unfallbedingte Gesundheitsschädigung entsteht oft ein finanzieller Mehraufwand. Eventuell muss das Haus behindertengerecht umgebaut oder eine Haushaltshilfe eingestellt werden. Eine private Unfallversicherung fängt dieses Risiko auf. Der wichtigste Teil einer Unfallversicherung ist die Absicherung im Invaliditätsfalle. Kommt es durch den Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, so wird, entsprechend der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität, eine Kapitalzahlung fällig.