VERKAUF IHRER LEBENSVERSICHERUNG

Die Lebensversicherung ist mit weit über 90 Millionen bestehenden Verträgen nach wie vor das beliebteste Altersvorsorgeinstrument in Deutschland. 

Dennoch wird jede zweite Police vor Ablauf gekündigt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Als private Altersvorsorge mit Langzeitwirkung konzipiert, laufen Kapitallebensversicherungen im Durchschnitt 28 Jahre.

Wer aber kann einen so langen Zeitraum überblicken? Lebensumstände verändern sich: Arbeitslosigkeit, Hausbau oder Scheidung können ganz plötzlich unerwarteten Finanzbedarf mit sich bringen. Viele Verbraucher stehen dann vor der Frage, was sie mit ihrer  Lebensversicherung anfangen sollen und können.

In den meisten Fällen entscheiden sich die Versicherten immer noch dafür, die Police zu kündigen und den vom Versicherer garantierten Rückkaufswert zu vereinnahmen – eine nicht optimale Lösung!  

Seit 1999 haben Verbraucher auch in Deutschland die Möglichkeit, ihrer Police auf dem sogenannten Zweitmarkt an einen Dritten zu veräußern.

Verbraucherschützer und Presse sind sich einig: Der Verkauf einer Lebensversicherung ist die klügere und lukrativere Methode als eine Vertragskündigung bzw. Stornierung der Police. Sie erhalten bis zu 15 % mehr Geld als von Ihrem Versicherer.

Verkauf statt Storno – Mehrwert für Sie

Der Zweitmarkt bietet deutschen Verbrauchern eine echte Alternative zur Kündigung ihrer Kapitallebens- oder Rentenversicherung bei der Versicherungsgesellschaft. Aufkäufer verwerten die Policen renditeorientiert.

In der Regel übernehmen die Aufkäufer die Zahlung der Versicherungsprämien und erhalten am vereinbarten Laufzeitende die Auszahlung aus der Versicherung. Als Gegenleistung erhalten Sie als Verkäufer einen Kaufpreis, der über dem meist niedrigeren Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaft liegt.

In den meisten Fällen bleibt darüber hinaus auch ein Todesfallschutz erhalten, der im Falle eines Stornos komplett entfällt. Das heißt: Stirbt die mit der Police versicherte Person vor Ablaufende, zahlt der Aufkäufer eine Todesfallsumme abzüglich aller bis dahin entstandenen Kosten an die Hinterbliebenen aus.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Höhere Auszahlung bei Verkauf der Police als bei Kündigung
  • In der Regel Erhalt einer Mindest-Todesfallabsicherung
  • Schnelle und unbürokratische Abwicklung
  • Sofortige Auszahlung des kompletten Kaufpreises
  • Abwicklung über ein Treuhandkonto möglich
  • Höchste Daten- und Transaktionssicherheit