PRIVATE KAPITALLEBENSVERSICHERUNG
Die Kapitallebensversicherung verbindet die Vorteile der Hinterbliebenenabsicherung mit zusätzlicher privater Altersversorgung.
Bei dieser Form der Altersvorsorge besteht zusätzlich zu einem Kapitalansparvorgang eine Absicherung gegen das Risiko eines Todesfalls der versicherten Person. Sie sichern also Ihre Angehörigen und sorgen gleichzeitig für einen sorgenfreien Ruhestand vor.
Bei Bezug des Kapitals ist der Differenzbeitrag zwischen dem ausgezahlten Kapital und den entrichteten Beiträgen voll steuerpflichtig, es sei denn, das Kapital wird erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt. Dann ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zu versteuern.
Die Ablaufleistung ist der Betrag, der bei Vertragsende (Erlebensfall) ausgezahlt wird. Bei den konventionellen Vertragsformen setzt sich diese aus dem garantierten Todes- bzw. Erlebensfallkapital zuzüglich der Gewinnanteile zusammen. Die Gewinnanteile sind nicht garantiert.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der in dem Versicherungsbeitrag enthaltene Sparanteil dagegen direkt in einem oder mehreren Fonds angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Fonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Wie hoch die spätere Auszahlung aus der fondsgebundenen Versicherung sein wird, hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten Investmentfonds ab.
Nach Vertragsende erhält der Versicherte den Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile. Bei vielen fondsgebundenen Vertragsformen kann aber bereits bei Vertragsabschluss die Auszahlung einer garantierten Rentenhöhe vereinbart werden.
Beim Tod der versicherten Person wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Todesfallleistung ausgezahlt. Wenn der Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt größer ist als die garantierte Todesfallleistung, dann wird in der Regel dieser Wert ausgezahlt.
