PRIVATE RENTENVERSICHERUNG
Die private Rentenversicherung verschafft eine finanzielle Sicherheit durch ein zusätzlich laufendes Einkommen (Leibrente), das garantiert bis zum Lebensende gezahlt wird.
Der Abschluss einer privaten Rente erfolgt ohne Gesundheitsprüfung und eignet sich daher auch für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht möglich ist.
Private Rentenversicherung ist hierbei der Oberbegriff für zwei spezielle Versicherungsarten.
Aufgeschobene Rentenversicherung
Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag spart man über einen bestimmten Zeitraum einen gewissen Betrag an.
Das Angebot ist vielfältig. Neben konventionellen Vertragsformen wird eine große Zahl fondsgebundener Rentenversicherungen angeboten, bei denen die Kapitalanlage über Investmentfonds erfolgt. Hier reicht die Auswahl von Aktien-, Renten-, Immobilienfonds bis hin zu Garantiefonds.
Bei Rentenversicherungen mit aktiv gemanagten Fondsportfolios nehmen Ihnen Profis während der Vertragslaufzeit die Auswahl und den Wechsel der Investmentfonds ab.
Eine besondere Rolle nehmen britische Policen ein, die ein ganz eigenes Kapitalanlagekonzept verfolgen.
Am Ende der Zeit hat man die Wahl, sich das angesammelte Kapital in einer Summe auszahlen zu lassen oder bis zum Tod eine Rente zu beziehen.
Im Falle der laufenden Rentenzahlung wird diese mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Beispiel: Bei einem Eintrittsalter von 65 Jahren sind nur 18% der Rente zu versteuern.
Bei Bezug des Kapitals ist der Differenzbeitrag zwischen dem ausgezahlten Kapital und den entrichteten Beiträgen voll steuerpflichtig, es sei denn, das Kapital wird erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt. Dann ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zu versteuern.
Im Allgemeinen wird vereinbart, dass im Todesfall des Versicherten während der Aufschubzeit - d.h. zwischen Vertragsabschluss und Rentenzahlungsbeginn - die gezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen zurückerstattet werden.
Sofort beginnende Rente
Die zweite Versicherungsart ist die sofort beginnende Rentenversicherung. In diesem Fall wird bei Vertragsabschluss ein einmaliger Betrag in eine Versicherung einbezahlt. Die Rentenzahlung der Versicherung setzt unmittelbar und garantiert bis zum Lebensende ein. Man wählt die sofort beginnende Leibrente meist dann, wenn ein Teil einer fällig gewordenen Kapital-Lebensversicherung, einer Erbschaft oder einer Abfindung zur Verbesserung der Rente verwendet werden soll.
In beiden Versicherungsarten kann optional eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, d.h. dass die Renten auf jeden Fall für einen festgelegten Zeitraum z.B. von fünf oder zehn Jahren bei Eintritt des Todesfalls in der Leistungsphase an die Hinterbliebenen weitergezahlt werden.
