RIESTERRENTE

Viele Kinder, viele Zulagen! Das ist das häufigste Argument für die Riesterrente. Aber es gibt weitere Vorteile.

Der Beitrag in den Riestervertrag wird durch Zulagen gefördert. Die Grundzulage beträgt für Erwachsene jährlich € 154 und die Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind jährlich € 185 oder sogar € 300.

Neben dieser Zulagenförderung ist der Beitrag vollständig steuerlich abzugsfähig. Staatliche Zulagen und die steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge machen diese Versorgungsform sowohl für niedrige als auch für hohe Einkommen interessant.

Alternativ zur Förderung ist ein Abzug von der Einkommensteuer möglich. Die förderfähige Summe ist auf 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr (maximal € 2.100,--) begrenzt. Diese Variante bietet sich für höhere Einkommen an.

Welche Variante günstiger ist, wird automatisch vom Finanzamt geprüft.

Wer ist förderberechtigt?

Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Wenn nur ein Ehepartner förderberechtigt ist und in einen Riestervertrag einzahlt, kann der andere ebenfalls die Zulage erhalten, wenn er einen eigenen Riestervertrag abschließt.

Ist eine Kapitalauszahlung bei Riesterverträgen möglich?

Bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Kapitals können bereits zu Beginn des Rentenalters in einer Summe ausgezahlt werden (frühestens ab dem 60. Lebensjahr).

Ist die Riesterrente Hartz IV geschützt?

Im Falle der Arbeitslosigkeit wird die Riesterrente nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.

Ist die Rentenzahlung garantiert?

Mit der staatlich geförderten Riesterrente erhalten Sie im Ruhestand eine garantierte lebenslange Zusatzrente.