ERWERBSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ
Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung findet bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Beurteilung des Leistungsanspruchs weder der bisher ausgeübte Beruf noch die bisherige Lebensstellung Berücksichtigung.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kostet wegen des niedrigeren Risikos deutlich weniger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, weist aber im Vergleich auch nur einen eingeschränkten Leistungsumfang aus.
Der Kunde muss nachweisen können, dass er nicht mehr in der Lage ist, täglich irgendeiner Tätigkeit nachzugehen. Die Betonung liegt dabei auf „irgendeiner“. Wenn auch nur der Hauch einer Möglichkeit besteht, dass etwa Schrauben sortiert, Waren verpackt oder leichte Schreibarbeiten erledigt werden können, ist die Versicherung nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen.
Vom Prinzip her darf bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung also gar nichts mehr gehen.
Von Interesse ist diese Art der Absicherung für alle, die noch keinen Beruf erlernt haben, zum Beispiel Schüler und Studenten, die sich noch in der Ausbildung befinden. Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung haben sie einen recht günstigen Schutz an der Hand, der später in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden kann.
Bei einem knappen Budget, mit dem eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht finanziert werden kann, stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung die preiswertere aber nicht unbedingt bessere Alternative dar.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet sich alternativ zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Minimalschutz bei nicht versicherbaren Berufen oder zur Absicherung nur des „worst case“ an.
