GRUNDFÄHIGKEITSSCHUTZ
Als Grundfähigkeitsversicherung wird eine Risikoversicherung bezeichnet, die den Verlust von bestimmten definierten Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppen steigen oder Auto fahren durch Auszahlung einer monatlichen Rente auffangen soll. Sie kann als eigenständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer bereits bestehenden Versicherung abgeschlossen werden.
Diese Art der Versicherung entstammt dem angelsächsischen Versicherungsmarkt und wurde erstmals im Jahr 2000 auf dem deutschen Markt angeboten. Sie kann als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sowie zur Pflegeversicherung oder Schwere-Krankheiten-Vorsorge angesehen werden.
Je nach Anbieter wird bei Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten oder ab Erreichen der Pflegestufe 2 in der gesetzlichen Pflegeversicherung eine monatliche Rente ausgezahlt. Die Frage, ob die versicherte Person im Leistungsfall noch weiter arbeiten kann oder will, spielt keine Rolle, so lange die Beeinträchtigung besteht, wird die Rente gezahlt. Ursachen für den Verlust von Grundfähigkeiten können z.B. Unfälle, Kräfteverfall und Krankheiten sein.
Die Grundfähigkeitsversicherung ermöglicht eine kostengünstige Absicherung der Arbeitskraft.
Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Die späteren Rentenleistungen sind lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
