RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

Mit einer Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene abgesichert. Stirbt die versicherte Person, zahlt der Versicherer die vertraglich vereinbarte Summe aus.

Da bei dieser Form der Lebensversicherung kein Kapital zur späteren Altersvorsorge aufgebaut wird, sind die Beiträge besonders günstig.

Eine Risikolebensversicherung kann mit einem Umwandlungsrecht in eine Kapitallebensversicherung verändert werden.

ERBFALLFINANZIERUNG

Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn stehen pro Jahr in 71.000 Familienunternehmen Nachfolgeentscheidungen an.

Die Gründe für den Wechsel in der Unternehmensführung liegen zu 25 % in plötzlicher Erkrankung, Unfall oder sogar Tod. Damit die Nachfolgeregelung ohne Schaden für das Unternehmen und das Familienvermögen möglich wird, müssen unterschiedlichste Aspekte berücksichtigt und geplant werden.

Die Finanzierung von Erbschaftssteuern und Ausgleichsansprüchen weichender Erben ist aus Unternehmensanteilen oder aus Immobilienbesitz nicht ohne Vermögensnachteile möglich.

Künftige Erben benötigen liquide Mittel, die in der Erbmasse im Regelfall nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

Ziel der Erbfallfinanzierung

  • Eine aus heutiger Sicht ungewisse Fremdkapitalaufnahme soll vermieden werden.
  • Aus „Notverkäufen“ resultierende Vermögensverluste dürfen erst gar nicht entstehen.
  • Der steuerliche Bewertungsvorteil und die möglichen Steuerverschonungen bei Unternehmensübergaben dürfen nicht gefährdet werden.
  • Der Fortbestand des Familienvermögens in der bestehenden Form soll gesichert werden.

Wir empfehlen eine Finanzierungsform, die die erforderliche Liquidität unmittelbar, sicher und flexibel sowie lebenslang zur Verfügung stellt. Nur so ist eine wirklich effiziente Gestaltung der Liquiditätsfinanzierung möglich.