KURZARBEIT – AUSWIRKUNGEN AUF BAV UND ENTGELTUMWANDLUNG
Durch die weltweite Corona-Krise und die getroffenen staatlichen Eindämmungsmaßnahmen ist das Wirtschaftsleben in Deutschland aktuell deutlich eingeschränkt. Dies führt in vielen Betrieben zu erheblichen Umsatzeinbußen und Auftragsrückgängen bis hin zur vorläufigen Einstellung des Geschäftsbetriebes. Um Arbeitnehmern nicht kündigen zu müssen, die nach der Beendigung der Krise wieder dringend benötigt werden, gibt es das Instrument der Kurzarbeit.
Wie Kurzarbeit funktioniert und welche Auswirkungen sich daraus für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung ergeben, möchten wir Ihnen exemplarisch anhand der Allianz Lebensversicherung AG darstellen.
Gerne informieren wir Sie auch darüber, wie die COVID-19-bedingten Sonderregelungen anderer Versicherungsgesellschaften geregelt sind.
Die neue Hubert & Co. „GEO-Police“ – Versicherungsschutz für Vermessungsingenieure völlig neu definiert:
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